Die Steuervorteile sind hierbei beachtlich: Zunächst ist die Begünstigung betragsmäßig unbegrenzt, so dass auch sehr werthaltige Immobilien übertragen werden können, ohne das Schenkung- oder Grunderwerbsteuer anfällt.
( Quelle: Die Welt Online vom 08.09.2002)
Die Mindestvoraussetzung an eine Staffelmietvereinbarung ist darüber hinaus, daß der jeweils neue Mietzins oder der Erhöhungsbetrag im Mietvertrag betragsmäßig ausgewiesen ist, insbesondere die Angabe einer prozentualen Steigerung reicht nicht aus.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)