betraut

  1. Sie haben Listen angelegt, wer unter den Spitzenbeamten und Sprechern in die neue Regierung paßt, wer besser mit dem Referat Sachmittelbeschaffung betraut werden soll und wer unter den frei Angestellten seinen Arbeitsvertrag nicht verlängert bekommt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Wie aus Branchenkreisen verlautete, sei die Investmentbank JP Morgan mit der Abwicklung betraut worden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 26.11.2003)
  3. Zudem wurde bekannt, dass die Projektleiterin, die mit der Einführung des Systems betraut war, nach der Entscheidung zu SAP wechselte. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.01.2002)
  4. Bislang sind Bundesfinanzministerium, Bundesbank und Bundesschuldenverwaltung mit dem Schuldenmanagement betraut. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  5. Sebastian Geyer, der in der Gießener Inszenierung von Alban Bergs Oper mit der Titel-Partie betraut ist, gibt den Wozzeck nicht nur als geschundene Kreatur, sondern durchaus als jemanden, der auch Angst und Schrecken verbreiten kann. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.06.2005)
  6. In jenen Fällen, wo die Charakterisierung für einen Stellenbewerber vorgenommen werden sollte, wurden einzelne Gutachter oder größere Expertenkommissionen mit dieser Aufgabe betraut. ( Quelle: Spektrum der Wissenschaft 1998)
  7. Eine spezielle PersonalServiceAgentur soll mit der Zuständigkeit für Akademiker betraut werden - entweder extra eingerichtet im Zuständigkeitsbereich der ZAV oder angegliedert an eine bestehende PSA. ( Quelle: Die Zeit (42/2002))
  8. Im Rahmen des Ausbildungspakts seien in den 54 Handwerkskammern 466 Arbeitskräfte zusätzlich mit der Werbung und Vermittlung von Lehrstellen betraut worden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.08.2004)
  9. Die Bekl. ist Anzeigenvertreterin und ist vom V-Verlag ständig damit betraut, Anzeigen für Publikationen dieses Verlags zu werben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Emig hatte nach Angaben des HR im März 2004 sein Amt niedergelegt und war seither mit vom HR nicht näher erläuterten "Sonderaufgaben" betraut. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.06.2005)