betroffene Person

  1. Ferner ist Voraussetzung, dass die Angelegenheiten, die für die betroffene Person erledigt werden müssen, nicht auch ohne gesetzlichen Vertreter möglich sind, zum Beispiel von Familienangehörigen oder sozialen Diensten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.12.2003)
  2. Das ist es, was beispielsweise in dem "fragilen-X-Syndrom" geschieht: Aufgrund eines Defekts in einem Gen, kommt die betroffene Person niemals über die Auffassungsgabe eines fünfjährigen Kindes hinaus. ( Quelle: Die Welt vom 12.09.2005)