Ferner ist Voraussetzung, dass die Angelegenheiten, die für die betroffene Person erledigt werden müssen, nicht auch ohne gesetzlichen Vertreter möglich sind, zum Beispiel von Familienangehörigen oder sozialen Diensten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.12.2003)
Das ist es, was beispielsweise in dem "fragilen-X-Syndrom" geschieht: Aufgrund eines Defekts in einem Gen, kommt die betroffene Person niemals über die Auffassungsgabe eines fünfjährigen Kindes hinaus.
( Quelle: Die Welt vom 12.09.2005)