brandenburg-preußischen

  1. Wer sich solche kostbaren Ofenverzierungen leisten konnte, hatte es innerhalb der brandenburg-preußischen Ständeordnung geschafft, gehörte zu den gut betuchten Handwerkern und Händlern, die in dem Klosterviertel wohnten und ihrer Arbeit nachgingen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 17.07.2004)