Wer sich solche kostbaren Ofenverzierungen leisten konnte, hatte es innerhalb der brandenburg-preußischen Ständeordnung geschafft, gehörte zu den gut betuchten Handwerkern und Händlern, die in dem Klosterviertel wohnten und ihrer Arbeit nachgingen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 17.07.2004)