Unter dem Zeichen "ZB-03619" bemerkte der Sachbearbeiter des Finanzministeriums noch, daß der Betrag "der Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz" unterliege: "Eine Auszahlung des Nachzahlungsbetrags wird von mir brutto für netto vorgenommen."
( Quelle: Welt 1998)
Viele Scheine wurden ihm zugesteckt - brutto für netto.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.09.2002)