Da der Landesgesetzgeber die bundesrechtliche Haftung nicht verändern kann, bleibt der Weg der Kostenübernahme durch das Land, also eine landesinterne Finanzlastverschiebung.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Lärmverordnung muß aber inhaltlich neu überarbeitet, bundesrechtliche Vorschriften berücksichtigt werden, sagt Bernhard.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Binnen 30 Tagen dürfte jedoch das bundesrechtliche Berufungsverfahren in Gang gesetzt werden, das einen Aufschub der Hinrichtung mit sich zieht.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)