Im Kaufvertrag heißt es bzgl. des vom Kl. noch nicht gezahlten Restkaufpreises:
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Objektgesellschaft bezüglich der Immobilie wurde in der Rechtsform einer KG gegründet und bzgl. der eingebauten Betriebsvorrichtungen als GmbH & Co. KG.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)