bzgl.

  1. Im Kaufvertrag heißt es bzgl. des vom Kl. noch nicht gezahlten Restkaufpreises: ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Die Objektgesellschaft bezüglich der Immobilie wurde in der Rechtsform einer KG gegründet und bzgl. der eingebauten Betriebsvorrichtungen als GmbH & Co. KG. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)