dB(A

  1. Bei Dauerschallpegeln über 85 dB(A) beginnt das Risiko schwerhörig zu werden und es nimmt mit Lautstärke und Dauer bis 120 dB(A) zu. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.03.2003)
  2. Bei Dauerschallpegeln über 85 dB(A) beginnt das Risiko schwerhörig zu werden und es nimmt mit Lautstärke und Dauer bis 120 dB(A) zu. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.03.2003)
  3. Der Außenwohnbereich ist bei 47,3 dB(A) also nur unerheblich betroffen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Anwohnern neuer Strecken wird nach der 16. BImSchV ein Pegel von maximal 49 beziehungsweise 59 dB(A) zugemutet. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.11.2001)
  5. Daß die Sinneszellen an lauter Musik Schaden nehmen, erstaunt nicht: Ein Arbeiter muß bei 85 dB(A) einen Lärmschutz tragen, weil spätestens bei diesem Schalldruck seine Gesundheit beeinträchtigt wird. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)