dB

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  1. Geräusche werden in Dezibel (dB) gemessen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.04.2001)
  2. Ein Unterschied von weniger als 3 dB ist bei diesem Pegel dann gut wahrnehmbar, wenn er zum Beispiel auf Grund einer höheren Anzahl von Geräuschquellen oder einer entsprechenden Abstandsreduzierung zu Stande kommt. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  3. Es stützt sich hierbei vor allem auf die von den Sachverständigen und dem Gewerbeaufsichtsamt C. ermittelten Schallpegelwerte, die je nach Abteilung und Arbeitsplatz zwischen 85 dB (A) und 105 dB (A) bzw. 112 dB (A) schwanken. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Es stützt sich hierbei vor allem auf die von den Sachverständigen und dem Gewerbeaufsichtsamt C. ermittelten Schallpegelwerte, die je nach Abteilung und Arbeitsplatz zwischen 85 dB (A) und 105 dB (A) bzw. 112 dB (A) schwanken. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Es stützt sich hierbei vor allem auf die von den Sachverständigen und dem Gewerbeaufsichtsamt C. ermittelten Schallpegelwerte, die je nach Abteilung und Arbeitsplatz zwischen 85 dB (A) und 105 dB (A) bzw. 112 dB (A) schwanken. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  6. Das entspricht einer durchschnittlichen Lärmbelastung zwischen 67 und 75 dB (Beispiel: Lärmbelastung durch eine Hauptverkehrsstraße im Berufsverkehr etwa 70 dB). ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  7. Das entspricht einer durchschnittlichen Lärmbelastung zwischen 67 und 75 dB (Beispiel: Lärmbelastung durch eine Hauptverkehrsstraße im Berufsverkehr etwa 70 dB). ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
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