Wichtig zu wissen ist, daß der Käufer erst zu zahlen braucht, wenn zu seinen Gunsten eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen ist.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Einiges deutet indes darauf hin, daß der Käufer, der den Compi nun nicht zurückgeben darf, kein solcher Fortgeschrittener ist.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Denn wichtig ist den Ladenbesitzerinnen, daß der Käufer das Gefühl hat, sich richtig entschieden zu haben.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Die andere nach der MaBV zugelassene Vertragsgestaltung besteht darin, daß der Käufer den Kaufpreis ganz oder teilweise im voraus entrichtet.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)