darzustsellen

  1. Eigentliche und ursprüngliche Aufgabe eines juristischen Kommentars ist es, Sinn und Zweck der betreffenden Vorschrift darzustsellen, Querverbindungen zu anderen Vorschriften aufzuzeigen und den Gesamtzusammenhang deutlich zu machen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)