Die Darlegungs- und Beweislast für unterhaltsbegrenzende Normen trifft den Unterhaltsverpflichteten; der Berechtigte hat seinerseits die im Rahmen der Billigkeitsabwägung ihm günstigen Umstände darzutun und zu beweisen (224).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die für den Strafbeschluß maßgeblichen Umstände sind durch eine nachträgliche Tatbestandsfeststellung in einer besonderen Sitzung darzutun.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Seit Beginn der Neuzeit ist es den Philosophen nicht gelungen, darzutun, daß wir genuines Wissen über unsere äußere Umgebung erzielen können.
( Quelle: Die Zeit 1996)
Und um seine Version der Dinge darzutun.
( Quelle: Die Welt Online vom 26.07.2003)