Ein Vorkaufsrecht könnte das Land Berlin nur noch dann erwirken, wenn nachgewiesen wird, dass der Käufer nicht in der Lage ist, die Denkmalschutzauflagen zu erfüllen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 25.11.2005)
Grundsätzlich ist aber weiterhin geplant, dass der Käufer des Geländes der Brauerei die Abrisskosten trägt.
( Quelle: Die Welt Online vom 03.07.2002)
Es bestehe auch die Gefahr, dass der Käufer sich mit dem bundesweit einmaligen Geschäft übernehme.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.12.2004)