"Aus datenschutzrechtlicher Sicht sind vor allem Cookies zu kritisieren, weil sie erlauben, das Verhalten von Internetnutzern aufzuzeichnen", sagt Kelter.
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Generell seien die OLG-Entscheidungen aus datenschutzrechtlicher Sicht zu begrüßen, weil die Richter den Kreis der Personen, die letztlich in die Rasterfahndung einbezogen werden durften, relativ eng begrenzt hätten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.02.2002)