denkmalschutzrechtliche

  1. Vor wenigen Tagen ist sie nun erneut mit einem Antrag an die Kreisbehörde herangetreten, demzufolge festgestellt werden soll, dass eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung für einen Abbruch nicht erforderlich sei. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 09.11.2001)