Folge: Liegt der Preis der Immobilie etwa doppelt so hoch wie ihr Wert, ist der Vertrag unwirksam und der Verkäufer muss das Geld zurückzahlen (Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 17. Juni 2002, 15 U 15/02, Quelle: Anwalt-Suchservice).
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.12.2002)