der alte Preis

  1. Für Fahrscheine, die im Internet oder am Automaten erworben werden, soll der alte Preis gelten. ( Quelle: Tagesspiegel vom 23.02.2003)
  2. Das heißt, Kunden müssen zum Beispiel detailliert darüber informiert werden, wie viel das Produkt vor dem Rabatt gekostet hat, wie lange der alte Preis gültig war und wie lange das Sonderangebot besteht. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 14.01.2002)