Es müssen noch weitere Merkmale im Sinne des Heimgesetzes hinzutreten dergestalt, dass insgesamt eine heimmäßige Betreuung und Versorgung angeboten wird.
( Quelle: )
Und zwar dergestalt, dass die Mutter sich Blut vom Mundwinkel tupft und Tränenspuren um die Augen hat, ein Mann in Unterhose angesoffen lamentiert und die Tochter sich in ihrem Bett die Ohren zuhält.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 12.04.2001)