Ausgenommen von der Pfandpflicht sind Wein, Sekt, Spirituosen, Mischgetränke mit mehr als 15 Prozent Alkohol, diätische Lebensmittel wie Babynahrung sowie Getränke in Kartons oder Schlauchbeuteln.
( Quelle: Tagesschau Online vom 19.06.2003)
Ausgenommen von der Pfandpflicht bleiben auch in Zukunft Wein, Spirituosen und diätische Produkte wie Babynahrung.
( Quelle: Tagesspiegel vom 20.06.2003)