Tiere in Käfigen sollen künftig die Ausnahme, weite natürliche Lebensräume für die Fauna dagegen die Regel sein.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
In diesen Fällen soll die Regel sein, dass die elektronische Überwachung von Fußfesselträgern vorübergehend praktisch ausgesetzt und erst wieder bei deren Rückkehr in die Wohnung aufgenommen wird.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.12.2001)