Wenn die Patienten nach einem Klinikaufenthalt einer Hauspflege bedürfen, würden die Kassen bei der Hälfte der Fälle nach drei Tagen die Zahlungen einstellen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Wohl aber könnte man die Zahlungen einstellen, so heißt es jetzt in der SPD, indem man auf die Schadensersatzansprüche der Bank gegenüber den ehemaligen Vorständen verweist.
( Quelle: Tagesspiegel vom 03.02.2003)