dreizügig

  1. Hauptund Realschulen von Klasse 7 an, Gymnasien und integrierte Gesamtschulen ohne Oberstufe sollen künftig mindestens dreizügig (bislang zweizügig) sein. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 26.01.2005)
  2. Da die Schule ursprünglich dreizügig geplant war, im Frühjahr aber bereits Anmeldungen für vier fünfte Klassen vorlagen, lehnten Schulleitung und Landkreis weitere Anträge zunächst ab. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.08.2002)