Dazu zählen der Besitzer einer Eigentumswohnung, der gefälschte Mietquittungen vorlegte und ein Sozialhilfeempfänger, der eine jahrelange eheähnliche Gemeinschaft mit einem berufstätigen Lebenspartner verschwiegen hat.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Wenn Mann und Frau in einem Doppelbett schlafen und gemeinsam ein Badezimmer nutzen, ist dies laut Sozialgericht Düsseldorf noch kein Beweis für eine "eheähnliche Gemeinschaft".
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 08.06.2005)