Seit Jahren litten seine kranke Frau und seine beiden Söhne im Iran unter "psychischer Folter" und seien "in der Geiselhaft ehrloser deutscher Richter", schimpfte der Angeklagte unter Tränen.
( Quelle: n-tv.de vom 20.12.2005)
Dazu zählten auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach Kontrollratsgesetz Nr. 10, Freiheitsberaubung, auch Körperverletzung mit Todesfolge, ausgenommen, der Täter hätte "aus Grausamkeit, ehrloser Gesinnung oder aus Gewinnsucht" gehandelt.
( Quelle: Junge Welt 1999)