Im Rahmen einer Unterlassungsklage wegen ehrverletzender Äußerung sieht das OLG Köln (Nr. 27) den Begriff "asozial" nicht als widerrufsfähige Tatsachenbehauptung, sondern als Werturteil an.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ende allerdings, wo die Firmenleitung in ehrverletzender oder beleidigender Weise attackiert werde.
( Quelle: TAZ 1997)