eigengenutzten

  1. Die Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes können in Zukunft für den Erwerb von neuen beweglichen Anlagegütern und für Neubauten von eigengenutzten Betriebsgebäuden eine Investitionszulage von zehn (bisher fünf) Prozent erhalten. ( Quelle: Welt 1997)