Der fast zwei Jahre alte Alexandre hat jedoch keine Chancen, jemals in Alberts Fußstapfen zu treten, da das Fürstentum nur an ein eheliches Kind "Seiner Durchlaucht" übergehen kann.
( Quelle: Mainpost vom 12.07.2005)
Sie können deshalb nicht wie ein eheliches Kind als Mitberechtigte des Erbes auftreten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)