Die CDU-Finanzstaatssekretärin Irmgard Karwatzki sorgte für einen eindeutigen Beschluß der NRW-Frauenunion: "Die Widerspruchsregelung ist eine deutliche Mißachtung der Frauen, denen von ihren Ehemännern die schlimmste Form der Gewalt angetan wurde.
( Quelle: TAZ 1997)
Soll der Umbau des Alterssicherungssystems umfassend und umgehend gelingen, bedarf es unverzüglich der eindeutigen Weichenstellungen.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Westerwelle: Dass ich im Frühjahr geglaubt habe, es handele sich bei den Äußerungen von Herrn Möllemann um eine temperamentvolle Verirrung, die er nach der eindeutigen Missbilligung durch den Bundesvorstand missbilligen würde.
( Quelle: Die Welt Online vom 28.10.2002)
"Zwei Monate nach nicht eindeutigen Wahlen ist die Vereinbarung ein fein kalibrierter Kompromiss zwischen den rivalisierenden Parteien der Sozialdemokraten und der Christdemokraten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.11.2005)
Angesichts des auch im maßgebenden französischen Text (Art. 17 I lit.a MMA) eindeutigen Wortlauts des Art. 5 II MMA "avec indication de tous les motifs" kommt eine die Rechte der Markeninhaber beeinträchtigende Auslegung nicht in Betracht.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Warum Rechtsanwalt Kulenkampff trotz der eindeutigen Statutenlage juristisch eine Chance sieht, für den Verbleib seiner Mandanten in einer Partei, gegen die sie kandidieren wollen, zu streiten, wollte er gestern noch nicht verraten.
( Quelle: TAZ 1995)
Die anderen sind die eindeutigen Gebührenbefürworter (Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen und Saarland) und die bisherigen Wortführer der Gebührengegner, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.01.2005)
Die Erfahrungswerte des Handels finden keinen eindeutigen Niederschlag in den Zahlen der offiziellen Statistiken.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Als Beleg hierfür wird auf einen Artikel in der deutschen Sexpostille 'Praline` mit einem eindeutigen Titel verwiesen:
( Quelle: TAZ 1989)
Der BGH wies die Klage unter Hinweis auf den eindeutigen Willen des Gesetzgebers ab.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 31.01.2004)