eine Ausnahme von der Regel

  1. Freilich gab es von Beginn an eine Ausnahme von der Regel: China, wo das Geschäftsinteresse westlicher Unternehmen und Regierungen an dem gewaltigen Markt immer schwerer wog als die Kritik an Pekings Geringschätzung von Menschenrechten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)