Nach dem im März verabschiedeten Arbeitsförderungs-Reformgesetz bleibt der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe jedoch nur bestehen, wenn Erziehungsgeldempfänger eine Beschäftigung suchen und sich vom Arbeitsamt vermitteln lassen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Ich mußte mir eine Beschäftigung suchen."
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 08.06.2005)