Daher sei eine Änderung des Wahlrechts dahingehend zu prüfen, dass Eltern stellvertretend für minderjährige Söhne oder Töchter eine Stimme abgeben können.
( Quelle: N24 vom 29.08.2005)
"Wenn Sie dieses Referendum für besonders wichtig halten, können Sie auch mehr als eine Stimme abgeben.
( Quelle: Die Zeit 1996)