Das Gesetz sieht nur wenige Einschränkungen vor: Ein Schöffe sollte mindestens 25 und höchstens 70 Jahre alt sein, einen guten Leumund haben und körperlich relativ fit sein - ein Prozesstag kann sehr lang und anstrengend werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 16.04.2004)
Er oder sie muß mindestens 30 Jahre alt sein und einen guten Leumund haben, und natürlich darf er oder sie keine Vorstrafen mitbringen.
( Quelle: Welt 1996)