Herr B. sah keine Veranlassung, einen Volkszählungsbogen für seine alte Adresse auszufüllen, doch eines Tages bekam er von der Erhebungsstelle seines Heimatortes einens Heranziehungsbescheid mit Zwangsgeldandrohung wegen versäumter Auskunftspflicht.
( Quelle: TAZ 1987)
Man verfolge außerdem die Spur einens Verdächtigen, weil man seinen Personalausweis in der Nähe des Tatorts gefunden habe, sagte Polizeichef Da'i Bachtiar.
( Quelle: Netzeitung vom 16.10.2002)