Die bundespolitische Übersetzung der europapolitischen Gewichtsverschiebung zwischen Rot und Grün wird nicht eingeklagt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.06.2004)
Nitsch antwortete: "Die öffentlich-rechtlichen Beförderungsbedingungen schließen nach dem einschlägigen EG-Recht nicht aus, daß eventuell über eine Zivilrechtsklage nach Paragraph 242 BGB ein Beförderungsvertrag eingeklagt werden kann.
( Quelle: Die Zeit 1995)