eingeklagt

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  1. Die bundespolitische Übersetzung der europapolitischen Gewichtsverschiebung zwischen Rot und Grün wird nicht eingeklagt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.06.2004)
  2. Nitsch antwortete: "Die öffentlich-rechtlichen Beförderungsbedingungen schließen nach dem einschlägigen EG-Recht nicht aus, daß eventuell über eine Zivilrechtsklage nach Paragraph 242 BGB ein Beförderungsvertrag eingeklagt werden kann. ( Quelle: Die Zeit 1995)
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