Den erwachsenen Verkehrsteilnehmern ruft der ADAC pünktlich zum Schulbeginn eine Neuerung vom August '95 in Erinnerung: Hält ein Schulbus mit eingeschalter Warnblinkanlage, dürfen Autofahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit überholen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)