einkommensteuerpflichtig

  1. Es gehe nämlich bei der Gewinnbesteuerung nicht von der sogenannten "Einheitslösung" aus, nach der die Gewinnsteuer von 25 Prozent angerechnet werden kann, wenn der entnommene Gewinn einkommensteuerpflichtig wird. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)