einlassungsfähigen

  1. Sie hat keine einlassungsfähigen, nachvollziehbaren Tatsachen dargelegt, inwieweit ihr bereits durch Präsentationen und Veröffentlichungen bekannt gemachtes Vertriebskonzept auch schutzwürdige, nicht allgemein zugängliche Teilstrategien enthält. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)