Während in anderen Ländern des früheren Ostblocks eins-tige Geheimdienstler kaum öffentliche Ämter bekleiden dürfen, scheint eine KGB-Zugehörigkeit in Russland eine Berufsvoraussetzung bei der Ausschreibung hoher Ämter zu sein.
( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 15.03.2003)