Aber auch der Autofahrer hätte sich nach Ansicht des Gerichts vorsichtiger in den Einmündungsbereich eintasten müssen.
( Quelle: Frankenpost vom 07.09.2005)
Diese müßten die Kunden beim Besuch der Internetseite "eintasten".
( Quelle: Die Welt vom 07.05.2005)