So wurden jene Artikel völlig neu formuliert, die die Forschung an sogenannten nicht einwilligungsfähigen Personen regeln.
( Quelle: Die Zeit 1996)
Auch die von einigen europäischen Ländern geforderte freie Forschung an nicht einwilligungsfähigen Personen wie Säuglingen und geistig Schwerstbehinderten harrt einer Regelung.
( Quelle: Neues Deutschland vom 21.01.2003)