einzelvertraglich

  1. In Allach will Egger die über den gesetzlichen Mieterschutz hinaus verabredeten Vereinbarungen einzelvertraglich festhalten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 09.02.2002)
  2. Vielmehr handele es sich um eine zulässige Empfehlung, dies einzelvertraglich zu regeln. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  3. Die wesentlichen Arbeitsbedingungen einzelvertraglich zu vereinbaren, überfordert viele und ist - für beide Seiten - zeit- und kostenintensiv. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  4. Ist Weihnachtsgeld nicht tarif- oder einzelvertraglich vereinbart, zahlt der Arbeitgeber aber dreimal hintereinander "ohne Vorbehalt", dann entsteht für die Folgejahre ein Rechtsanspruch darauf. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)