Zugleich wies er darauf hin, dass die Pensionsabfindungen auf einzelvertraglichen Ansprüchen früherer Vorstandsmitglieder beruhten.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 20.08.2001)
Nur mit einem Tarifvertrag und nicht mit einzelvertraglichen Regelungen darf von diesen Vorgaben abgewichen werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.01.2005)