Damit steht der Rückkehr zum vordemokratischen Cuius regio, eius religio nichts mehr im Wege.
( Quelle: Die Welt Online vom 25.09.2003)
Das Grundgesetz schreibt die privilegierte Stellung des Religionsunterrichts als ordentliches Unterrichtsfach fest - fast in der Tradition des Prinzips "Cuius regio, eius religio; wer die Herrschaft hat, bestimmt den Glauben".
( Quelle: Die Zeit 1995)