elektronische Signatur

  1. Die elektronische Signatur beruht auf einem System zweier E-Schlüssel, einem privaten und einem öffentlichen. ( Quelle: Die Welt 2001)
  2. Die elektronische Signatur wird rechtlich einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. ( Quelle: Merkur Online vom 22.10.2005)
  3. Mit dem am 1. August 2001 in Kraft getretenen Formanpassungsgesetz habe der Gesetzgeber die elektronische Signatur im Zivilrecht berücksichtigt. ( Quelle: )