Die elektronische Signatur beruht auf einem System zweier E-Schlüssel, einem privaten und einem öffentlichen.
( Quelle: Die Welt 2001)
Die elektronische Signatur wird rechtlich einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.
( Quelle: Merkur Online vom 22.10.2005)
Mit dem am 1. August 2001 in Kraft getretenen Formanpassungsgesetz habe der Gesetzgeber die elektronische Signatur im Zivilrecht berücksichtigt.
( Quelle: )