Nach geltendem Familienrecht hat grundsätzlich allein die Mutter die elterliche Sorge für ein unehelich geborenes Kind. Gegen den Willen der Mutter bleibt dem Vater das Sorgerecht versperrt.
( Quelle: Die Zeit (49/2002))
In 90 Prozent der Fälle überträgt das Familiengericht die elterliche Sorge nach einer Scheidung nur einem Elternteil, meistens der Mutter.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Die gemeinsame elterliche Sorge.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Kampf um Unterhalt, elterliche Sorge für Kinder, Hausrat oder Wohnung treibt den Preis für die Trennung in die Höhe.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 17.04.2005)
Dafür verantwortlich gemacht wurde unter anderem Paragraph 1671 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der in Absatz 4, Satz 1 für den Scheidungsfall bestimmt: "Die elterliche Sorge ist einem Elternteil allein zu übertragen.
( Quelle: Die Zeit 1995)
Nach deutschem Familienrecht muß dann die elterliche Sorge über das Familiengericht geregelt werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)