elterngenehmigungspflichtig

  1. Im Zweifelsfall muß dann sogar der Amtsrichter entscheiden, ob die Hifi-Anlage das Taschengeldbudget der jungen Dame gesprengt hat, also eigentlich elterngenehmigungspflichtig war und zurückgegeben werden muß. ( Quelle: TAZ 1995)