Abgesehen von schwersten Delikten, für die das Stasi-Unterlagengesetz eng begrenzte Ausnahmen macht, heißt die Antwort klipp und klar: Nein!
( Quelle: Die Zeit (15/2000))
Anderenfalls würden auf diesem Wege die vom Gesetzgeber eng begrenzte Prüfungsmöglichkeit im Rahmen der nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde erweitert und neue Zulässigkeitsgründe geschaffen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Auch CHINA, das mit 2,5 Millionen Menschen die größte Streitmacht der Welt unterhält, bietet nur eng begrenzte Möglichkeiten: "Besondere physiologische Eigenschaften" beschränken Frauen im Wesentlichen auf Sanitäts-, Fernmeldedienst und Verwaltung.
( Quelle: )
Dazu gehören eng begrenzte Ausgaben im Gesundheitswesen, bescheidene Rentenrahmen und neue private Sparprogramme, die es erlauben, daß zukünftige staatliche Rentenansprüche bei negativer Entwicklung der Durchschnittslöhne schrumpfen können.
( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
In Hamburg und Bremen, so Richter Bader weiter, werde das Mittel des Platzverweises auch eingesetzt, aber nur für eng begrenzte Gebiete in der Stadt.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Die DLM-Prüfgruppe kam in ihrem Bericht zu der Erkenntnis, daß die meisten neuen Programmvorhaben "eng begrenzte Programminhalte haben", die zudem in einem bis heute unbekannten Ausmaß wiederholt werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Die Royal Marines machten nur zwei Prozent der britischen Streitkräfte aus, so dass es sich um eine eng begrenzte Ausnahme vom Grundsatz der Gleichberechtigung handele.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Die Bundesrepublik und andere Industriestaaten haben dafür gesorgt, daß die Schulden-Initiative nur auf eine eng begrenzte Ländergruppe angewendet wird.
( Quelle: Welt 1997)
Jakob Hein schildert die neue Welt mit dem Blick des gänzlich Ahnungslosen, eines Kindes, dass bisher nur die eng begrenzte Welt der DDR kannte.
( Quelle: Tagesspiegel vom 20.02.2003)
Zunächst konnten aus derartigen Vermögen noch eng begrenzte Unterstützungen an die einstigen Eigentümer bezahlt werden, auch verkündete die Treuhandverwaltung: Das "Eigentumsrecht selbst bleibt zunächst unberührt".
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.03.2005)