eng begrenzte

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  1. Abgesehen von schwersten Delikten, für die das Stasi-Unterlagengesetz eng begrenzte Ausnahmen macht, heißt die Antwort klipp und klar: Nein! ( Quelle: Die Zeit (15/2000))
  2. Anderenfalls würden auf diesem Wege die vom Gesetzgeber eng begrenzte Prüfungsmöglichkeit im Rahmen der nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde erweitert und neue Zulässigkeitsgründe geschaffen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Auch CHINA, das mit 2,5 Millionen Menschen die größte Streitmacht der Welt unterhält, bietet nur eng begrenzte Möglichkeiten: "Besondere physiologische Eigenschaften" beschränken Frauen im Wesentlichen auf Sanitäts-, Fernmeldedienst und Verwaltung. ( Quelle: )
  4. Dazu gehören eng begrenzte Ausgaben im Gesundheitswesen, bescheidene Rentenrahmen und neue private Sparprogramme, die es erlauben, daß zukünftige staatliche Rentenansprüche bei negativer Entwicklung der Durchschnittslöhne schrumpfen können. ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
  5. In Hamburg und Bremen, so Richter Bader weiter, werde das Mittel des Platzverweises auch eingesetzt, aber nur für eng begrenzte Gebiete in der Stadt. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  6. Die DLM-Prüfgruppe kam in ihrem Bericht zu der Erkenntnis, daß die meisten neuen Programmvorhaben "eng begrenzte Programminhalte haben", die zudem in einem bis heute unbekannten Ausmaß wiederholt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  7. Die Royal Marines machten nur zwei Prozent der britischen Streitkräfte aus, so dass es sich um eine eng begrenzte Ausnahme vom Grundsatz der Gleichberechtigung handele. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  8. Die Bundesrepublik und andere Industriestaaten haben dafür gesorgt, daß die Schulden-Initiative nur auf eine eng begrenzte Ländergruppe angewendet wird. ( Quelle: Welt 1997)
  9. Jakob Hein schildert die neue Welt mit dem Blick des gänzlich Ahnungslosen, eines Kindes, dass bisher nur die eng begrenzte Welt der DDR kannte. ( Quelle: Tagesspiegel vom 20.02.2003)
  10. Zunächst konnten aus derartigen Vermögen noch eng begrenzte Unterstützungen an die einstigen Eigentümer bezahlt werden, auch verkündete die Treuhandverwaltung: Das "Eigentumsrecht selbst bleibt zunächst unberührt". ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.03.2005)
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