entbehrt

  1. Aber dieses Schauspiel neben der Show entbehrt meist der Klasse, die ihm einst eigen gewesen sein muß. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Wer einem Embryo Rechte zuschreibt, obwohl dieser faktisch die Voraussetzungen nicht erfüllt, die in der Norm enthalten sind, begehe einen normativen Akt, der einer eigenen Begründung entbehrt. ( Quelle: Die Zeit (11/2001))
  3. Biedenkopfs weitere Attacke, die gewiß nicht immer freie Brüsseler Kommission sei nicht demokratisch kontrolliert, entbehrt jeder Grundlage. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  4. Doch diese Aussage "die von der SED erzwungene Proletarisierung ist eine der wesentlichen Ursachen für Verwahrlosung und Gewaltbereitschaft" ist nicht nur dumm und gefährlich, sie entbehrt auch jeder Kenntnis der Verhältnisse in der ehemaligen DDR. ( Quelle: Tagesspiegel vom 08.08.2005)
  5. Der Vorfall entbehrt deswegen nicht einer gewissen Brisanz, weil im Saison-Auftaktrennen in Melbourne Montoya nach einer Kollision mit Schumacher mit einer Zeitstrafe belegt worden war. ( Quelle: Die Welt Online vom 02.04.2002)
  6. Insbesondere entspricht das Tor einem legitimen Bedürfnis der Kl. nach Sicherheit für ihre spielenden Kinder und entbehrt deshalb jeden Schikanecharakters. Derartige Zufahrtsabschlüsse entsprechen im übrigen häufig anzutreffenden Verhältnissen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. "Diese Haltung entbehrt jeder wirtschaftlichen Vernunft und ist auch haushaltspolitisch nicht mehr vertretbar", so Klemann. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  8. Vor diesem Hintergrund entbehrt es nicht der Ironie, daß ausgerechnet der angekündigte Absprung des Rivalen Schönbohm Eberhard Diepgens Position schwächt. ( Quelle: Welt 1998)
  9. Die Töchter des Bauern erklärten dazu, dass diese Behauptung jeder Grundlage entbehrt. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.04.2001)
  10. Herzog (27) nennt die Bezeichnung "Organ der Rechtspflege" deswegen zu Recht eine Aussage "von ausschließlich standesideologischem Hintergrund", die "jedes rechtlichen Inhaltes entbehrt". ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)