Der Arbeitgeber kann sich aber, wenn er bereits eine Ersatzkraft eingestellt hat, auf entgegenstehende betriebliche Belange berufen, die den Teilzeitanspruch entfallen lassen.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 12.06.2005)
Eine entgegenstehende Vorschrift gibt es nicht.
( Quelle: Die Welt 2001)
Es ist aus Vertrauensschutzgründen für § 140 BGB erforderlich, daß dem nicht-wissenden Partner der (hier einer Konversion entgegenstehende) Wille der anderen Partei deutlich erkennbar ist.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)