Ausnahmen sollen für Kintertagesstätten, Berufsschulen und Schulen im zweiten Bildungsweg gelten, bestätigte am Mittwoch eine Sprecherin der Senatsinnenverwaltung auf epd-Anfrage.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.04.2004)
Dies bestätigte der Sprecher der Technischen Kommission der AGF, Dieter K. Müller, auf epd-Anfrage.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)